Zahnarztpraxis kaufen
wir Steuerberater beraten – steuerlich/rechtlich/ betriebswirtschaftlich

Steuerberater und Rechtsanwalt bei der Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis – Niederlassung als Zahnarzt

Die Übernahme einer etablierten Zahnarztpraxis ist für viele Zahnärzte der naheliegende Weg und damit auch die Suche nach einem spezialisierten Steuerberater. Die Niederlassung als Zahnarzt ist immer noch eine lukrative wirtschaftliche Option gegenüber der Anstellung.

Die etablierte Zahnarztpraxis hat dabei den Vorteil, dass die Risiken begrenzter sind als bei einer Neugründung. Es kann nicht nur aus finanzieller Sicht auf eine Vergangenheit zurückgeblickt werden. Sondern es kann oft eine bestehende Struktur aus personeller und materieller Sicht übernommen werden. Gleichwohl ist eine detaillierte finanzielle und steuerliche Planung durch einen Steuerberater unerläßlich. In den letzten Jahren haben wir z. B. viele Mandate in Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Neuss, Ratingen etc. übernommen, die allein bei der Finanzierung (Bankdarlehen) existenzielle Fehler gemacht haben. In diesen Fällen hätte die finanzielle und steuerliche Struktur besser durchdacht werden müssen. Wären die Zahnärzte durch einen unabhängigen Steuerberater begleitet worden, hätten einige finanzielle Schieflagen verhindert werden können.

  • Begleitung der Kaufverhandlungen aus wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Sicht
  • Steuerliche Beratung beim Praxiskauf zur Ausnutzung aller steuerlichen und öffentlichen Fördermöglichkeiten
  • Steuerliche Optimierung des Kaufvertrages
  • Anmeldung des Personals bei den Sozialversicherungsträgern
  • Erstellung einer Steuerplanung für die ersten Jahre
  • Erstellung/Überprüfung des Kaufvertrages
  • Überprüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Überprüfung bestehender Arbeitsverträge mit Helferinnen
  • Begleitung des Zulassungsverfahrens
  • Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen
  • Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans
  • Business Plan oder „Was bleibt eigentlich übrig?“
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Praxisbewertungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Auswahl einer finanzierenden Bank
  • Berechnung von Finanzierungsalternativen unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel