Neugründung einer Zahnarztpraxis mit Hilfe des Steuerberaters
Nach der Approbation und einigen Jahren Berufserfahrung kommt für die meisten Zahnärzte die Idee der Niederlassung verbunden mit der Suche nach dem ersten eigenen Steuerberater. Die Neueröffnung einer Zahnarztpraxis ohne die Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis ist dabei ein durchaus ein sinnvoller Weg. Voraussetzung für die erfolgreiche Gründung ist aber die gründliche finanzielle und steuerliche Planung.
Die Neugründung birgt vor allem deshalb Risiken, weil nicht auf einen bestehenden Patientenstamm zurückgegriffen werden kann. Für die Planung sind somit zunächst eine Standortanalyse und eine Analyse des Umfeldes vorzunehmen. Anschließend werden auf dieser Basis die Einnahmen und Ausgaben geplant. Die meisten Planungen, die wir in den letzten Jahren gesehen haben beinhalten einen wesentlichen Fehler: Die Steuerzahlungen fehlen! Dabei muss jede erfolgreiche Zahnarztpraxis Steuern zahlen. Spätestens hier ist der spezialisierte Steuerberater gefragt:
Steuerberatung für Zahnärzte als Existenzgründer
- Erstellung einer Jahresplanung für die ersten Jahre mit Steuern
- Steuerliche Optimierung der Finanzierung (Bankdarlehen)
- Begleitung der notwendigen Vertragsverhandlungen aus wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Sicht
- Steuerliche Beratung bei der Praxisgründung unter Ausnutzung aller steuerlichen und öffentlichen Fördermöglichkeiten
- Anmeldung des Personals bei den Sozialversicherungsträgern
- Erstellung einer Steuerplanung für die ersten Jahre
Rechtsberatung auf dem Weg in die Niederlassung
- Erstellung/Überprüfung aller Verträge
- Überprüfung und Erstellung von Mietverträgen
- Überprüfung von Arbeitsverträgen mit Helferinnen
- Begleitung des Zulassungsverfahrens
- Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen
Betriebswirtschaftliche Beratung in der Existenzgründung
- Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans
- Business Plan oder „Was bleibt eigentlich übrig?“
- Rentabilitätsberechnungen
- Praxisbewertungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Banken und Auswahl einer finanzierenden Bank
- Berechnung von Finanzierungsalternativen unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel